Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2023
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Käufer, die bei Abschluss des Vertrages mit der Firma Alvalux GmbH in Ausübung ihrer privaten oder gewerblichen Tätigkeit handeln.
Privat ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Gewerblich ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Gewährleistung
Für alle von uns oder Partner Firmen montierten Elemente übernehmen wir oder die Montagepartner eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Elektro- und Verschleißteile gehören nicht zu diesem Geltungsbereich. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 5 Jahren vom Hersteller. Für alle weiteren Produkte gilt ebenfalls eine Hersteller Garantie.
Baugenehmigung
Die Informationseinholung über eventuelle Baugenehmigungspflichten wie auch die darauffolgende Beschaffung der Baugenehmigung sowie eines bestimmten Statik Nachweises liegen im Verantwortungsbereich des Käufers. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und Zahlung.
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat eine Website (OS-Plattform) bereitgestellt, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online- Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU- Kommission finden Sie unter dem folgenden Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Unternehmen Alvalux GmbH nimmt an keinen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Allgemein
- Wir bitten Sie, Ihre Terrasse für die Montage frei zugänglich zu machen! Für Schäden die durch Nichtbeachtung dieser Aufforderung entstehen, übernehmen wir keine Haftung!
- Farbabweichungen gegenüber RAL bzw. Farbmuster sind nach dem Farbtoleranzen der VdL Richtlinien zulässig.
- Bei Punktfehlern ist der max. zulässige Durchmesser kleiner/gleich 1mm. 10 Punktfehler kleiner 1mm/m3 oder lfd Meter sind zulässig.
- Aus Sicherheitsgründen ist es von Vorteil, Schneefänger auf dem Dach Ihres Hauses zu montieren, da eine zu große Schneelast unter umständen Materialschäden an Ihrer Überdachung verursachen kann.
Für die Ausführung der Montage gelten folgende Bedingungen
- Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine reibungslose und einwandfreie Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände des Käufer, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu tragen.
- Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen zu ersetzen, die durch Umstände entstehen die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht vollständig erfolgen oder sofort begonnen werden kann.
- Für Schäden, die bei der Montage im sowie am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen des Käufers entstehen, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Monteure beruhen. Der Verkäufer hat für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.
- Die Firma Alvalux GmbH behält sich bei Lieferantenverzögerungen die Notwendigkeit eines erneuten Montagetermins vor. Arbeitszeitgesetze müssen respektiert werden und können zu Folgeterminen führen. Handwerk ist manchmal ein unvorhersehbares Geschäft und als Montagebetrieb können Abweichungen in der Planung vorkommen.
- Zuschnitt Anlagen- Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist normal bei Zuschnitt Anlagen.
- Der Verkäufer berät nach bestem Wissen und Gewissen und versucht stets die preislich und technisch beste Lösung zu vermitteln. Die Produktentscheidung trifft am Ende der Käufer. Änderungen sind anschließend nur bedingt oder gar nicht möglich.
- Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt. Die Baustelle muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Gartenmöbel, Blumentöpfe oder ähnliches sind zu räumen. Bei vorgesehenen Fundamentarbeiten muss die Fläche von Asphalt, Beton, Pflaster oder ähnlicher Bausubstanz entfernt werden. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an Gebäude gelegenen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. Beschädigungen an Pflaster oder Bodenbelag sind nicht vom Verkäufer zu tragen, außer bei grober Fahrlässigkeit. Die Wiederherstellung vom Pflaster und oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Für Beschädigungen durch Montagemörtel an Pflaster oder Bodenbelägen haften wir nicht. Hier ist der Boden ausreichend vorab durch den Käufer zu schützen (Bauvlies oder ähnlichen Baustellen Schutzmaßnahmen).
- Sollten Zusatzarbeiten erforderlich werden, werden diese gesondert nach Lohn und Materialkosten abgerechnet.
- Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED- Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist kein Auftragsinhalt der Firma Alvalux GmbH und darf nicht durch diese ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen. Bei Fundamentarbeiten ist die Entsorgung des Erdaushubs nicht im Auftragsumfang enthalten. Auch die Anpflasterung bzw. der Verschluss der Fundamentoberfläche gehört nicht zum Auftragsumfang der Firma Alvalux GmbH. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Lieferanten.
- Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann, sobald das Wetter es zulässt, durch die Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Firma ist eine entsprechender Zeitpuffer zu gewähren.
- Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größe, andere Eindeckung) sind nicht möglich.
- Die enthaltenen Preise für Baustoffe und Baumaterialen sind auf Basis der Preise zu Zeitpunkt der Angebotserstellung kalkuliert. Bei Preiserhöhungen bzw. Minderungen durch den Hersteller werden die Preise dem angepasst.
- Bei Erdarbeiten wird normal grabbarer Boden angenommen. Bitte erkundigen Sie sich ob im Bereich der Baumaßnahmen Kabel- und Wasserleitungen vorhanden sind. Bitte teilen Sie uns dies vor Beginn der Arbeiten mit. Bei Beschädigung wird keine Haftung übernommen.
Zahlung
Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kaufpreise und Preise für sonstige Leistungen im Voraus in Höhe von 50% des Gesamtbetrages sofort fällig. Bei Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Leistung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ist der Restbetrag sofort fällig. Skontoabzüge sind nicht berechtigt. Abweichungen sind nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Geschäftsführer oder berechtigten Vertretungspersonen möglich. Eine Rückerstattung der bereits getätigten Anzahlung bei Sondermaßen bzw. Sonderfarben und Vertragsrücktritt des Kunden ist nur kulanterweise möglich. Es besteht kein Anspruch. Die Lieferzeit beginnt ab Zahlungseingang, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Die angegebenen Lieferzeiten sind nicht verbindlich und können sich ändern.
Widerrufsbelehrung
§ 312g Abs.2, Satz1Nummer1 BGB Solange Aufträge nur auf Grundlage eines gesondert zu erstellenden Aufmaßes, vom Kunden ausgesuchtem Material und Farbgebung und erst danach vorgenommenem Zuschnitt der Überdachung / Markise / Sichtschutz etc. erfolgen, steht dem Kunden als Verbraucher kein Widerrufsrecht zu, da es sich um eine individuelle Anfertigung handelt. Es muss deshalb auch nicht über das Widerrufsrecht belehrt werden.





